Schul-ABC
Wichtiges
Der Kindergarten ist in die Schule integriert und wird nicht explizit aufgeführt.
Alle Bemerkungen gelten auch für den Kindergarten.
Abfälle (siehe auch „Fätzle“)
Jede Woche sammelt abwechselnd eine US-Klasse die liegen gelassenen Abfälle auf dem Schulareal. Alle Kinder werden dazu angehalten, ihre Abfälle am richtigen Ort zu entsorgen.
Abklärungen
Sämtliche Abklärungen des Pädagogisch-Psychologischen Dienstes (PPD) erfolgen nur nach Rücksprache mit den Eltern. Eine Abklärung kann aber auch gegen den Willen der Eltern von der Behörde angeordnet werden. Sie findet in der Regionalstelle Kreuzlingen statt.
Im Kindergarten findet eine Reihenuntersuchung durch die Logopädin statt.
Abklärungen beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) können nur von den Eltern selber beantragt werden.
Absenzen
Ein Kind ist vor Schulbeginn in der Schule krank zu melden.
Erscheint ein Kind nicht in der Schule, wird die Lehrperson ca. 15 Minuten nach Schulbeginn die Eltern kontaktieren. Arztbesuche und weitere vorhersehbare Absenzen eines Kindes sind der zuständigen Lehrperson frühzeitig zu melden.
Schule findet statt: Wenn eine Lehrperson krank ist, wird sie in der Regel durch eine externe Lehrperson vertreten. In Ausnahmefällen kann es sein, dass der erste Halbtag unterrichtsfrei ist. In diesem Fall werden Sie am Vorabend per Telefonkette informiert. Als Eltern entscheiden Sie, ob die Betreuung am ersten Halbtag privat oder über die Schule abgedeckt sein soll.
Adressänderungen
Eine Adressänderung ist der Lehrperson frühzeitig zu melden. Die Eltern werden gebeten, auch Änderungen ihrer Telefonanschlüsse umgehend der Lehrperson zu melden.
Anliegen/Fragen
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich an die Lehrperson oder die Schulleitung wenden. Versuchen Sie Probleme in erster Instanz mit der jeweiligen Lehrperson zu klären. Die Schulleitung kann aber jederzeit unterstützend beigezogen werden.
Arztzeugnis
Bei längerer Krankheit eines Kindes ist der zuständigen Lehrperson ein Arztzeugnis abzugeben, falls die Krankheit nicht bereits anderweitig dokumentiert ist.
Eine einmalige Turndispens ist nach absprache mit der Lehrperson möglich. Muss ein Kind aber über längere Zeit vom Turnunterricht fernbleiben, ist ein Arztzeugnis erforderlich.
Aufgaben
siehe Hausaufgaben
Aufgabenbetreuung
Die Schulgemeinde bietet gegen Entschädigung eine Hausaufgabenbetreuung an. Ist ein Bedarf aus der Sicht der Lehrkraft oder Eltern ersichtlich, wird dies im Rahmen eines Elterngesprächs besprochen. Bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung kann ein entsprechendes Anmeldeformular bezogen werden. Die Hausaufgabenbeteuung ist kein zusätzlicher Nachhilfeunterricht.
Aufnahmeprüfung / Übertritt Oberstufe
Der Übertritt an die Oberstufe erfolgt nach der sechsten Klasse. Die Klassenehrperson meldet die Schülerin/den Schüler in Absprache mit den Eltern in das den Leistungen entsprechende Niveau an. Der Übertritt erfolgt prüfungsfrei. Sind sich lehrpersonen und eltern nicht einig, kann die Schülerin/der Schüler eine kantonal koordinierte Aufnahmeprüfung machen.
Ausfälle
Vorhersehbare Schulausfälle werden frühzeitig bekannt gegeben. Ohne vorherige schriftliche oder telefonische Ankündigung werden keine Kinder vorzeitig aus der Schule entlassen, (siehe auch Absenzen).
Ausflüge
Ausflüge gelten als Schulzeit. Sollte ein Ausflug für eine Klasse ausnahmsweise einen schulfreien Nachmittag tangieren, besteht kein Recht auf Kompensation.
Auskünfte
Bei Unklarheiten sind Auskünfte direkt bei der Lehrperson oder der Schulleitung einzuholen. Elterngespräche finden grundsätzlich nur nach Voranmeldung statt.
Besuchstage
siehe Schulbesuche
Beurteilung
Jedes Kind wird durch die Klassenlehrperson in den Bereichen Sozial-, Sach- und Selbstkompetenz beurteilt. Diese Kompetenzen werden in den Elterngesprächen jeweils gemeinsam besprochen und bei Bedarf entsprechende Massnahmen eingeleitet.
Bibliothek
Jede Klasse besucht regelmässig die Schulbibliothek. Die Bücher sind sorgfältig zu behandeln und müssen termingerecht zurückgebracht werden. Für Verlust und/oder Beschädigung haften die Eltern.
Blockzeiten
Die Blockzeiten an der Primarschule:
- vormittags 08.15 - 11.45 Uhr
- Mittwochnachmittag frei
- Donnerstagnachmittag nach Möglichkeit frei
Bochselnacht
Am Donnerstag in der letzten ganzen Woche vor Weihnachten findet abends die traditionelle Bochselnacht (Räbeliechtliumzug) statt. Die Teilnahme ist für alle Kinder obligatorisch (Ausnahme Kindergarten).
Computer
Computer werden im Unterricht individuell eingesetzt. Internetregeln und Veröffentlichungen von Fotos werden schriftlich mit den Kindern und den Eltern vereinbart. Gruppenfotos, auf denen einzelne Kinder nicht im Fokus erscheinen, dürfen auf der Homepage veröffentlicht werden.
Datenschutz
Sämtliche Lehrpersonen sind strikte an das Amtsgeheimnis gebunden. Wichtige Informationen werden auf einer Begleitkarte festgehalten. Sie wird an die nächste Klassenlehrperson weitergegeben.
Deutsch für Fremdsprachige
Die Primarschule bietet in der Regel den fremdsprachigen Kindern während des Unterrichts unentgeltlich Deutschunterricht an. Die Eltern sind für die Erledigung der Hausaufgaben mitverantwortlich.
Diebstahl
Sämtliche Diebstähle sind sofort der Klassenlehrperson zu melden. Grössere Diebstähle werden bei der Polizei angezeigt.
Dispensen
Für eine Schuldispens des Kindes erkundigen sich die Eltern bei der betreffenden Lehrpersonen oder der Schulleitung.
s’Dorfgspröch
„s’Dorfgspröch“ ist das offizielle Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Märstetten. Es erscheint jeweils alle 2 Monate (Ende Februar, Ende April, Ende Juni usw.)
Duschen
Die zuständige Lehrperson bestimmt, wann und ob ihre Klasse nach dem Turnen jeweils duscht.
Elternabende
Jede Lehrperson veranstaltet pro Schuljahr mindestens einen Elternabend, welcher in der Regel im ersten Quartal des Schuljahres stattfindet.
Elternbeiträge
Die Eltern müssen sich an den Kosten für das Klassenlager der Mittelstufe sowie für allfällige Hausaufgabenbetreuung beteiligen. Für Schulanlässe werden nur in Ausnahmefällen Elternbeiträge eingezogen.
Elternbildung
Die Gruppe „Elternbildung“, welche aus Lehrkräften und Eltern besteht, organisiert regelmässig informative Veranstaltungen. Schriftliche Informationen zu einem entsprechenden Anlass erhalten Sie frühzeitig.
Elternkontakte
In der Regel findet mindestens ein persönliches Elterngespräch pro Jahr statt. Ebenfalls jährlich wird ein Elternabend durchgeführt.
Elternunterstützung
Lehrpersonen und Schulleitung begrüssen die Unterstützung der Eltern, z.B. für Fahrdienste, Begleitungen auf Ausflügen oder die Mithilfe bei speziellen Schulanlässen (z.B.: Schulschluss).
Die Emailadressen der Lehrpersonen sind alle gleich aufgebaut: vorname.name@primarschule-maerstetten.ch. Die Schulleitung erreichen Sie unter schulleitung@primarschule-maerstetten.ch
Fahrdienst / Transporte
Wenn für eine Klasse oder einen Anlass Fahrdienste nötig sind, werden diese frühzeitig durch die Lehrpersonen koordiniert.
Ferienplan
Der Ferienplan der folgenden Jahre wird auf jeder Einladung für die Schulgemeindeversammlung publiziert (bitte aufbewahren). Der aktuelle Ferienplan ist auf dem Stundenplan ersichtlich. Der Ferienplan entspricht demjenigen der Oberstufengemeinde Weinfelden. Ein vorzeitiger Ferienantritt oder eine Ferienverlängerung ist gesetzlich nicht erlaubt. In begründeten Ausnahmefällen kann bei der Schulleitung ein Gesuchsformular verlangt werden.
„Fätzle“
siehe Abfall/Unrat einsammeln auf dem Schulareal.
Finanzen
Siehe Elternbeiträge.
Finken
Jedes Kind muss Finken mitbringen, die im Schulzimmer getragen werden.
Flötenunterricht
Die Musikschule bietet ab der 2. Klasse im Schulhaus Flötenunterricht an. Die Anmeldeformulare werden vor den Sommerferien von der jeweiligen Klassenlehrperson verteilt.
Fluor / Zähneputzen
4 – 6 Mal pro Jahr sorgt die Schulzahnklinik für die Zahnprophylaxe (Fluor) während der Schulzeit. Die Kosten trägt die Schulgemeinde.
Förderunterricht
Förderunterricht wird gemäss den kantonalen Bestimmungen durch die schulische Heilpädagogik angeboten. Dieser erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrperson, den HeilpädagogInnen und den Eltern. Bei Bedarf wird der Pädagogisch-Psychologische Dienst (PPD) beigezogen.
Fundgegenstände
Gefundene Sachen hängen im Schaukasten (Uhren, Schmuck) oder sind in der Fundkiste unter der Treppe im Turnhallentrakt gelagert. Machen Sie Ihr Kind auf diese Suchmöglichkeiten aufmerksam, oder werfen Sie selber einen Blick auf die Fundgegenstände. Vor den Sommerferien werden alle liegengebliebene Sachen im Foyer ausgestellt und können dort gesichtet werden.
Schreibstift/Tintenroller
In der 3. Klasse wird ein Schreibstift/Tintenroller abgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung muss er durch die Eltern ersetzt werden.
Haftpflicht
Bei Sachbeschädigungen durch Kinder ist die private Haftpflichtversicherung zu belangen. Schäden gegenüber Dritten während dem Schulbetrieb sind durch die Betriebshaftpflicht gedeckt. Die Schulbehörde behält sich vor, die Haftpflicht bei grob fahrlässigem Handeln abzulehnen.
Handarbeit
siehe Werken
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Schulunterricht. Die gesetzten Abgabefristen sind einzuhalten. Bei Nichteinhalten sind Strafaufgaben möglich. Die Eltern sind für die Erledigung der Hausaufgaben mitverantwortlich.
Hausordnung
Die Hausordnung wird den Kindern zu Beginn der Schulzeit mitgeteilt. Lehrpersonen und Hauswartsleute können bei Verstössen gegen die Hausordnung Konsequenzen aussprechen.
Hauswartspersonen
Die Weisungen der Hauswartspersonen sind zu befolgen.
Heilpädagogik
siehe Schulische Heilpädagogik
Hilarius
Am 13. Januar haben die Kinder den ganzen Tag schulfrei. Morgens findet eine Informationsveranstaltung der Schulgemeinde und Bürgergemeinde statt.
Abwechselnd bereichert jeweils eine Klasse den Anlass mit Darbietungen.
Homepage
Die Adresse der schuleigenen Homepage lautet. www.primarschule-maerstetten.ch. Sie wird regelmässig aktualisiert und wichtige Informationen werden (nebst schriftlichern Informationen der Schulleitung) auf dieser Plattform publiziert.
Hospitation
Jede Lehrperson hat pro Semester einen Tag zur Verfügung, um einen Hospitationsbesuch durchzuführen. Dies kann in der eigenen oder einer auswärtigen Schulgemeinde erfolgen. Die Schule findet in jedem Fall statt, die Stellvertretung ist durch die Schulleitung gewährleistet.
Inspektor / Inspektorin/Schulaufsicht
Die Schulaufsicht fördert und unterstützt die Schulen in Fragen der Qualitätssicherung und –entwicklung.
Integration
Die Primarschule Märstetten ist eine integrative Schule. Sie ist bestrebt möglichst alle Kinder im schulischen Alltag einzubeziehen. In speziellen Fällen ist eine Sonderschulung möglich.
Jokertage
Die Anfragen/Eingaben von ‘Jokertagen’ sollte aus logistischen Gründen immer über die Schulleitung erfolgen. Pro Schuljahr sind 2 dieser ‘Freitage’ möglich.
Kindergarteneintritt
Hinausschieben des Kindergarteneintritts
Die Erziehungsberechtigten können die Verschiebung des Kindergarteneintritts für ihr Kind aufs nächste Schuljahr verlangen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die entsprechende Erklärung muss bis zum 1. März bei der Schulleitung eingegangen sein. Später eingegangene Erklärungen werden berücksichtigt, wenn dies organisatorisch möglich oder das Kind offensichtlich nicht für den Kindergartenbesuch reif ist.
Klasseneinteilung
Die neuen Einteilungen werden gegen Ende des Schuljahres bekannt gegeben. Die Klasseneinteilung fällt in die Kompetenz der Schulbehörde/Schulleitung.
Klasseninformationen
Die Klassenlehrpersonen bemühen sich, die anfallenden Informationen möglichst frühzeitig abzugeben. In der Regel werden allgemeine Informationen schriftlich verteilt. Die Kinder sind angehalten, die entsprechenden Zettel zu Hause abzugeben.
Klassenlager
Während der Mittelstufenzeit findet ein Klassenlager statt. Die Hauptkosten trägt die Schule, die Eltern leisten einen Beitrag.
Kleider
siehe Fundgegenstände
Konferenzen
Die Teilnahme an den Stufenkonferenzen ist für die Lehrpersonen obligatorisch. Wenn die Tagungen während der Schulzeit stattfinden, werden die Kinder und die Eltern frühzeitig über den Schulausfall informiert.
Krankheit
siehe Absenzen und Arztzeugnis
Läuse
Informieren Sie bitte sofort die zuständige Lehrperson oder die Schulleitung. Die Schule setzt sich anschliessend mit unserer Spezialistin in Verbindung, welche über weitere Massnahmen entscheidet. Lausbefall hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun!
Logopädie
Jedes Kind wird im Kindergarten von der Logopädin in Hinblick auf die Sprachentwicklung abgeklärt. Bei Auffälligkeiten setzt sich die Logopädin mit den Eltern in Verbindung und bespricht mit ihnen weitere Massnahmen.
Malschürze
Jedes Kind benötigt für die Werk- und Malerarbeiten eine Schürze oder ein altes Hemd, welches die Kleidung gut schützt.
Medikamente
Wenn ein Kind Medikamente benötigt (Allergien etc.) sollte dies die zuständige Lehrperson unbedingt von Anfang an wissen!
Musikschule
Die Kinder werden halbjährlich über die Angebote der Musikschulen informiert. Die Kosten werden von den Eltern übernommen.
Nachhilfeunterricht
Der Nachhilfeunterricht ist von den Eltern zu organisieren und auch zu finanzieren. Der Nachhilfeunterricht ist nicht zu verwechseln mit dem Förderunterricht oder der Hausaufgabenunterstützung.
Natel
Während der Schulzeit besteht ein absolutes Handyverbot. Bei Nichtbefolgen wird das Handy befristet eingezogen und die Eltern entsprechend informiert.
Oberstufe
siehe auch Aufnahmeprüfung
Pädagogisch-Psychologischer Dienst (PPD)
Jeder Schulgemeinde wird vom PPD ein Schulpsychologe bzw. eine Schulpsychologin zugeteilt. Er/sie ist für die erforderlichen Abklärungen und Anträge an die Schulbehörde zuständig und vermittelt pädagogische, psychologische, heilpädagogische und ärztliche Massnahmen, welche sich aufgrund der Untersuchungsergebnisse ergeben.
Papiersammlung
Zweimal jährlich sammelt die Mittelstufe in der Gemeinde das Altpapier. Die Einheitsgemeinde bezahlt dafür einen Betrag, der in die Klassenkassen fliesst.
Pausenaufsicht
Jeden Tag hat eine Lehrperson Pausenaufsicht. Die Kinder können sich an diese Person wenden, wenn Probleme auftauchen.
Pausenzeit
Die Pause der Primarschule dauert von 09.45 – 10.15 Uhr.
Projektwochen
Zweimal jährlich (1. und 3. Quartal) finden Projektwochen statt. Sie erhalten dazu rechtzeitig genaue Informationen. Der Stundenplan kann sich ändern.
Pünktlichkeit
Die Eltern sind verantwortlich für den pünktlichen und regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder. Wenn ein Kind eine Viertelstunde nach Schulbeginn nicht im Schulzimmer erscheint, setzt sich die Lehrperson sofort mit dem Elternhaus in Verbindung.
Religion
Der Religionsunterricht wird von den jeweiligen Landeskirchen erteilt und in Zusammenarbeit mit der Schule organisiert. Eine Lektion pro Woche wird, wenn möglich, in die ordentliche Unterrichtszeit integriert.
Repetitionen
An der Primarschule und an der Oberstufe darf je einmal repetiert werden. Im gegenseitigen Einverständnis zwischen Eltern und Lehrperson kann jederzeit eine Repetition beantragt werden. Die 6. Klasse wird in der Regel nicht wiederholt. Die Schulbehörde hat eine Repetition zu genehmigen.
Wenn sich die Lehrperson und die Eltern über die Notwendigkeit einer Repetition nicht einig sind, muss der Pädagogisch-Psychologische Dienst beigezogen werden. Die Schulbehörde kann eine Repetition verfügen. Dies geschieht in der Regel aufgrund eines entsprechenden Antrages des Schulpsychologen. Diese Verfügung kann innert fünf Tagen mittels Rekurs beim Departement für Erziehung und Kultur angefochten werden.
Rollbretter / Rollerskates / Rollschuhe / Kickboards
Diese und andere fahrbare Spielgeräte sind auf dem Schulweg verboten.
Sachbeschädigungen
Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, ist dieser der Lehrperson, dem Hauswart oder der Schulleitung zu melden. Bei eigenem Verschulden haften die Eltern, bzw. ihre Haftpflichtversicherung, für den entstandenen Schaden.
Schnuppertage
Kurz vor Ende des Schuljahres besuchen die Kinder gemeinsam ihre zukünftige Lehrperson. Die Schulkinder bekommen die nötigen Informationen von ihrer Klassenlehrperson. Der Schnuppertag der Kindergartenkinder wird gleichentags festgelegt und den Eltern frühzeitig mitgeteilt.
Schularzt
Der Schularzt Dr. med. Beerli in Märstetten untersucht sämtliche Kinder im zweiten Kindergartenjahr und in der vierten Klasse. Die Kinder werden klassenweise vom Schularzt aufgeboten. Er prüft den Impfschutz jedes Kindes und macht die Eltern auf nötige Behandlungen aufmerksam. Für die Durchführung der Behandlungen sind die Eltern verantwortlich.
Jedes Kind erhält eine ärztliche Untersuchungskarte, welche die Eltern zusammen mit dem Impfausweis aufbewahren. Vor jedem Untersuch werden diese beiden Dokumente von der zuständigen Lehrperson eingesammelt und dem Arzt übergeben.
Schulanlässe
siehe Schulveranstaltungen
Schulausfälle
siehe Ausfälle
Schulbesuche
Offizielle Besuchstage finden keine statt. Interessierte sind jederzeit willkommen. Vorherige Anmeldung eines Besuches ist wünschenswert. Nötig ist sie, wenn die BesucherInnen kein Risiko eingehen möchten, die Schulklasse nicht im Schulzimmer anzutreffen ist oder den Unterricht in einem bestimmten Fach verfolgen möchten. Die Lehrperson steht bei einem Schulbesuch nur nach vorgängiger Absprache für ein anschliessendes Gespräch zur Verfügung.
Schuleintritt
Kinder, die das sechste Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. Aus wichtigen Gründen kann der Schuleintritt um ein Jahr vorgezogen oder hinausgeschoben werden. Einen entsprechenden Antrag stellen die Kindergärtnerin oder die Eltern an die Schulleitung. Die Schulbehörde kann für ihren Entscheid ein Gutachten des Jugendpsychiatrischen Dienstes oder des Pädagogisch-Psychologischen Dienstes einholen.
Schulische Heilpädagogik
Die Schulgemeinde Märstetten verfügt über ein bewilligtes Pensum Heilpädagogik. Eine Heilpädagogin bzw. ein Heilpädagoge betreut nach Möglichkeit jede Klasse bezüglich Fördermassnahmen.
Schulleitung
Die Primarschule Märstetten ist eine geleitete Schule. Bei Fragen und Anliegen kann jederzeit die Schulleitung kontaktiert werden.
Schulmaterial / -verlust
Jedes Kind erhält Schulmaterial zum Gebrauch oder als Eigentum. Verlorenes oder beschädigtes Material muss auf eigene Rechnung ersetzt werden.
Schulpsychologischer Dienst
siehe PPD
Schulreisen
In jedem Schuljahr findet pro Abteilung eine Schulreise statt. Ausgenommen sind jene Mittelstufenabteilungen, welche im entsprechenden Schuljahr eine Woche im Klassenlager verbringen.
Schulveranstaltungen
Sport- und Wandertag, Schulreise, Bochselnacht sowie Schulfest finden in jedem Schuljahr statt. Die Daten werden möglichst frühzeitig angekündigt und jeweils dem ältesten Kind der Familie abgegeben. An der Informationsveranstaltung vom 13. Januar (Hilarius) beteiligt sich jeweils eine Klasse.
Schulzahnklinik
Einmal pro Jahr wird jedes Kind in der Schulzahnklinik (SZK) in Weinfelden untersucht. Die Kosten für die Untersuchung werden von der Schulgemeinde übernommen. Kinder, welche bei einem privaten Zahnarzt in Behandlung sind, müssen nicht an der Reihenuntersuchung teilnehmen.
Falls die SZK die Behandlung nicht selber durchführen kann, verweist sie das Kind an einen Spezialisten bzw. eine Spezialistin. Der Taxpunktwert der SZK ist tiefer als jener eines privaten Zahnarztes.
Schulfest
Am Ende jedes Schuljahres findet ein öffentliches Schulfest statt.
Schulweg
Die Schulbehörde ist bestrebt, die Gefahren im Strassenverkehr so weit als möglich und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu minimieren. Blades, Kickboards etc. sind auf dem Schulweg verboten. Fahrräder sind nur mit entsprechender Bewilligung und Tragen des Helmes erlaubt. Bis und mit 2. Klasse ist das Tragen von Leuchtstreifen obligatorisch. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Unfälle sind durch die persönliche Krankenkasse versichert.
Skilager
Die Primarschule führt kein Skilager durch.
Sonderklasse
Die Überweisung in eine Sonderklasse (Kleinklasse) oder in eine Sonderschule erfolgt nur auf Antrag des Schulpsychologen.
Sporttag
Der Sporttag findet ab der 1. Klasse regelmässig statt und wird frühzeitig angekündigt. Die Organisationsform kann von den Lehrpersonen unterschiedlich gestaltet werden.
Stundenplan
Die Stundenpläne sind verbindlich. Sie werden vor den Sommerferien bekannt gegeben.
Telefonanrufe
Damit Kinder und Lehrpersonen im Unterricht nicht gestört werden, bitten wir Sie, nur zwischen 7.15 – 7.30 Uhr und 13.15 – 13.30 Uhr oder während der Pause zwischen 9.45 – 10.15 Uhr zu telefonieren. Für Notfälle sind die jeweiligen Stufen über die zwei Natelnummern des Schulhauses erreichbar. Die Telefonzeiten des Kindergartens sind von 8.30 – 8.45 Uhr, 11.30 – 11.45 Uhr und von 13.15 – 13.30 Uhr. Die Telefonliste mit den wichtigsten Nummern erhalten Sie regelmässig mit den Quartalsiformationen der Schulleitung. Sie sind auch auf unserer Homepage publiziert.
Telefonkette
Jede Lehrperson erstellt eine Telefonkette für ihre Abteilung. Die Eltern werden dringend gebeten, die Angaben zuverlässig weiterzuleiten.
Tochter-/Sohntag
Siehe Zukunftstag.
Turnschuhe
In der Turnhalle darf aus hygienischen Gründen nicht barfuss geturnt werden. Es sind nur spezielle Hallenschuhe mit hellen Sohlen erlaubt, die auf dem Boden keine Striemen verursachen.
Unfallversicherung
Schulen haben gemäss Weisung des Departementes keine eigene Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist Sache der Eltern.
Umzug
siehe Wegzug
Velo
Ab der Mittelstufe wird die regelmässige Benützung eines Fahrrades für den Schulweg in Ausnahmefällen erlaubt. Ein schriftliches Gesuch ist der Schulleitung einzureichen.
Verkehrsunterricht
Die Kantonspolizei organisiert den Verkehrsunterricht im Kindergarten und in der Schule.
Für diesen Unterricht müssen die Velos der Mittelstufenkinder in gesetzlich vorgeschriebenem Zustand sein.
Versicherung
siehe Haftpflicht- und Unfallversicherung
Wegzug
Die Eltern sind gebeten, einen geplanten Umzug der zuständigen Lehrperson frühzeitig mitzuteilen. Ebenso muss ein Wegzug möglichst im gleichen Zug der neuen Wohnortsgemeinde gemeldet werden. Die Überweisung der Schulakten (Zeugnis, Begleitkarte und Personalblatt) erfolgt direkt an die zuständige Schulgemeinde.
Werken
Knaben und Mädchen erhalten gemeinsam textilen und nichttextilen Werkunterricht.
Wohnortwechsel
siehe Wegzug/Adressänderungen
Zahndienst
siehe Fluor bzw. Schulzahnklinik
Zeugnis
In der ersten und zweiten Klasse wird eine Wort-Beurteilung, ab der dritten Klasse ein Notenzeugnis abgegeben. Es findet in allen Klassen jeweils mindestens ein Elterngespräch statt, welches im Zeugnis erwähnt wird. Allfällige Gesprächsprotokolle und die Zeugnisse werden von allen Beteiligten unterzeichnet.
Zukunftstag
Am 2. Donnerstag im November findet jeweils der Tochter-/Sohntag statt. Die Kinder der 4.-6. Klasse haben an diesem Tag die Gelegenheit, in geschlechtsuntypische Berufsfelder hineinzublicken. Am Zukunftstag probieren Mädchen und Jungen Neues und Unbekanntes aus! Durch diesen Perspektivenwechsel erhalten sie allenfalls neue Ideen für ihre Zukunft und erfahren, dass Berufe kein "Geschlecht" haben. Ihr Kind kann Sie oder selbstverständlich auch eine Bezugsperson aus Ihrem Umfeld begleiten.